Nachtrag zum Post: “Werbung “Blöd gegen Schlau” find ich BLÖD”

Zum Glück ist schlechter Geschmack und fehlenden soziales Gespür nicht verboten. Provokation hingegen geschätzt. In meinem Post vom 07.05.2012 habe ich die aktuelle Werbung eines deutschen Elektromaktes mit seiner Puppenwerbung kritisiert.

Der Deutsche Werberat (werberat.de), der eine Institution der deutschen Werbewirtschaft (also werbenden Firmen, Agenturen und andere Werbemacher) ist und für die Selbstüberwachung verantwortlich ist, meint dazu (Auszug meiner Antwortmail vom Deutschen Werberat):

Bei der Werbemaßnahme geht es jedoch um die visuelle Dokumentation von vermeintlich cleveren Menschen, die das Angebot des Elektronikmarktes nutzen und demgegenüber uncleveren Personen, die dies nicht tun. Hierzu kann sich der Werbungtreibende grundsätzlich plakativer Darstellungen bedienen, die die beabsichtigte Botschaft transportieren, sofern diese nicht die Grenzen des gesellschaftlich Akzeptierten überschreiten bzw. unverhältnismäßig in Persönlichkeitsrechte eingreifen. Diese Grenzen werden hier u.E. nicht überschritten: Die Werbemaßnahme ist offensichtlich mit einem Augenzwinkern zu verstehen, die überdies keine real existierenden Menschen zum Gegenstand hat. Eine ernstliche Herabwürdigung von blonden und sozial schwächeren Menschen vermögen wir hier nicht zu erkennen.

Nun gut, auch schlechte Werbung soll erlaubt sein. Ob jedoch diese Art der Werbung noch zu Kaufaktionen verleitet, bleibt bis zur Veröffentlichung von Geschäftszahlen abzuwarten. Dann zeigt sich, ob solche provokante Werbung überzeugt und wirkt oder nicht.